Die ambulante Kur – offiziell „Ambulante Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten“ genannt – bietet eine flexible Alternative zur stationären Mutter-Kind-Kur. Du entscheidest dich hierbei bewusst für eine Kurmaßnahme außerhalb einer Klinik und organisierst deine Unterkunft selbst. Das kann eine Ferienwohnung sein, ein Hotel, eine Jugendherberge oder sogar dein eigener Wohnwagen – ganz so, wie es zu dir und deinem Alltag passt.
Die Krankenkasse bezuschusst die Kosten für Unterkunft und Verpflegung mit bis zu 16 Euro pro Tag. Bei chronisch kranken Kleinkindern kann dieser Zuschuss sogar auf bis zu 25 Euro steigen. Wie hoch die Unterstützung konkret ausfällt, hängt von der jeweiligen Satzung deiner Krankenkasse ab. Hinzu kommt ein gesetzlicher Eigenanteil: 10 % der Kosten für die verordneten Heilmittel sowie eine Zuzahlung von 10 Euro je Verordnung.
Der organisatorische Aufwand für eine ambulante Kur ist etwas größer – dafür ist die Beantragung meist unkomplizierter. Seit Juni 2021 gehört die ambulante Vorsorgeleistung wieder zum Pflichtkatalog der gesetzlichen Krankenkassen und kann alle drei Jahre in Anspruch genommen werden – also deutlich häufiger als eine stationäre Mutter-Kind-Kur. Die Dauer beträgt in der Regel drei Wochen.
Ein Nachteil ist jedoch zu beachten: Während der ambulanten Kur musst du Urlaub nehmen, denn eine Krankschreibung – wie bei der Mutter-Kind-Kur – ist hier nicht vorgesehen. Dennoch kann sich diese Form der Vorsorge besonders dann lohnen, wenn du aktuell nicht berufstätig bist oder dir mehr Freiraum bei der Gestaltung deiner Kur wünschst. Zudem kannst du den Kurort selbst auswählen – was der Maßnahme einen zusätzlichen Erholungswert verleiht.
Erste Modelle mit verkürzter Dauer auf zwei Wochen werden bereits angeboten. Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass du vorab alle ambulanten Behandlungsmöglichkeiten an deinem Wohnort ausgeschöpft hast und ggf. bereits in fachärztlicher Behandlung warst.
Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, stellt dir dein Hausarzt die „Anregung einer ambulanten Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort“ aus. Nach Genehmigung durch die Krankenkasse erhältst du einen Kurarztschein – mit dem du direkt einen Termin bei einem Kurarzt im gewählten Kurort vereinbaren kannst. Dieser stellt deinen individuellen Therapieplan zusammen.
Die ambulante Kur verbindet medizinische Wirksamkeit mit individueller Freiheit – und kann eine wertvolle Auszeit für Körper und Geist sein.